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Die öffentliche Jugendhilfe ist wie kaum ein anderer Bereich auf die Zusammenarbeit mit verschiedensten Institutionen und Diensten angewiesen. Jugendhilfe ist nur ein kleiner Bereich, der sich um Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bemüht.
Eine sinnvolle Kooperation kann nur gelingen, wenn beide Partner ihre jeweiligen Aufträge und Aufgaben definieren und gleichberechtigt aufeinander zugehen.
Da wir eng mit den verschiedensten Jugendämtern deutschlandweit zusammenarbeiten, sind regionale Unterschiede zu beachten.
Jugendämter fragen bei akuten und massiven Krisen im familiären Kontext um eine Aufnahme an. Nicht selten steht dabei eine akute Kindswohlgefährdung im Raum. Zu den konkreten Aufnahmegründen zählen Erziehungsprobleme, Drogen – und Alkoholmissbrauch, psychische Erkrankungen oder Behinderungen der Eltern, Vernachlässigung und in der Folge nicht therapierte Probleme der Kinder.
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